Liebe Sportfreunde,
bestimmt habt Ihr/haben Sie die Info schon vernommen:
bei Angeboten, die unter die 2G-Plus-Zutrittsbeschränkungen fallen (also auch Zutritt zu Sporthallen), sind folgende Personen von der Testpflicht befreit:
- Geimpfte, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Davon abweichend gilt die Befreiung für Personen, die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff der Firma Janssen erhalten haben, nur dann, wenn entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in der aktuellen Fassung eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zur Optimierung des Impfschutzes erfolgt ist und diese nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Geimpfte, die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erhalten haben (Booster-Impfung)
- Genesene (nicht länger als 6 Monate zurückliegende Infektion).
Natürlich gelten aber ansonsten alle Infektionsschutzregeln weiter.
Bleibt alle gesund und achtsam im Umgang mit den Regeln.