Seit dem 31. August ist die neue Verordnung vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gültig. Sie sieht ein Stufenmodell in drei Schritten vor. Ist das Infektionsgeschehen gering, ist in dem jeweiligen Landkreis ein Sportbetrieb ohne grundlegende Einschränkungen und mit Zuschauern bei Wettkämpfen erlaubt. Bei einem erhöhten Infektionsgeschehen können Zuschauer bei Wettkämpfen in der Halle verboten werden. Auch weitere Einschränkungen sind möglich. Ist das Infektionsgeschehen hoch, werden Sportstätten geschlossen und der Sportbetrieb mit wenigen Ausnahmen eingestellt. Die jeweilige Ampelstufe regelt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsämtern.

Es gibt Empfehlungen, die weiterhin umgesetzt werden sollten, zum Beispiel, dass die Verhaltens- und Hygieneregeln in den Sportstätten gut sichtbar ausgehangen werden. Auch das Händewaschen beim Betreten und Verlassen der Sportstätten hilft, um das Infektionsrisiko zu minimieren.  Ansammlungen beim Betreten und Verlassen der Sportstätten sollten durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

Es gibt keine Altersbegrenzung. Personen, die der Risikogruppe angehören, müssen besonders geschützt werden. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie weiteren Krankheitssymptomen sind vom Training auszuschließen wie Personen, die in den letzten 14 Tagen vor dem Training Kontakt zu einem Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet hatten.

Wichtig ist den Trainingsbetrieb sorgsam aufzubauen und an das Verantwortungsbewusstsein aller Sporttreibenden zu appellieren. Das Infektionsrisiko muss jederzeit so minimal wie nur möglich gestaltet werden.